E-Rechnung in Österreich & Schweiz: der Unterschied zu Deutschland
Wer Kunden in Österreich oder der Schweiz hat, fragt sich schnell: Gelten dort dieselben E-Rechnungs-Regeln wie in Deutschland? Kurze Antwort: nein. Dieser Beitrag grenzt die drei Länder klar voneinander ab.
Deutschland: die Ausgangslage
In Deutschland gilt seit 2025 die schrittweise E-Rechnungspflicht im B2B, basierend auf der Norm EN 16931. Übliche Formate sind ZUGFeRD/Factur-X (PDF mit eingebettetem XML) und XRechnung. Den Fahrplan erklärt E-Rechnung 2026: Was ändert sich.
Österreich: USP und PEPPOL
Österreich ist EU-Land und damit nah an den deutschen Regeln, hat aber eigene Wege:
- Umsatzsteuer: 20 % Regelsatz, 10 % und 13 % ermäßigt
- E-Rechnung an den Bund (B2G): bereits seit Jahren Pflicht: über das Unternehmensserviceportal (USP) oder das europäische PEPPOL-Netzwerk
- Formate: ebInterface (österreichischer Standard) oder PEPPOL-UBL
Für grenzüberschreitende B2B-Leistungen greift häufig das Reverse-Charge-Verfahren: die Steuer schuldet dann der Empfänger.
Schweiz: kein EU-Land
Die Schweiz spielt nach eigenen Regeln, weil sie nicht zur EU gehört:
- Mehrwertsteuer (MWST): 8,1 % Normalsatz, 2,6 % reduziert, 3,8 % Sondersatz für Beherbergung (Stand seit 2024)
- Keine EN-16931-Pflicht: ZUGFeRD/Factur-X sind hier nicht der Standard
- E-Rechnungen an die Bundesverwaltung laufen über Plattformen, nicht über das EU-Format
Eine Lieferung in die Schweiz ist umsatzsteuerlich eine Ausfuhr (Drittland), dazu mehr unter E-Rechnung ins Ausland.
Die wichtigste Faustregel
- Deutschland & Österreich: EU, EN 16931, strukturierte Formate, konzeptionell verwandt
- Schweiz: Drittland, eigene MWST-Sätze, eigene Plattformen, nicht mit dem EU-Modell verwechseln
Und strukturius?
strukturius ist bewusst auf den deutschen Markt fokussiert: also auf ZUGFeRD/Factur-X und die deutsche E-Rechnungspflicht. Für österreichische B2G-Einreichungen über USP/PEPPOL oder für die Schweizer MWST brauchen Sie spezialisierte Wege bzw. Beratung vor Ort.
FAQ: E-Rechnung AT & CH
Gilt die deutsche E-Rechnungspflicht auch in Österreich?
Nein. Österreich hat eigene Regeln, schreibt E-Rechnungen aber für Aufträge an den Bund schon lange vor, über USP oder PEPPOL.
Brauche ich für die Schweiz ZUGFeRD?
Nein. Die Schweiz ist kein EU-Land und nutzt ZUGFeRD/Factur-X nicht als Standard. Hier gelten eigene Plattformen und die Schweizer MWST.
Wie rechne ich B2B-Leistungen nach Österreich ab?
Bei grenzüberschreitenden B2B-Leistungen greift oft Reverse Charge: Sie stellen ohne Umsatzsteuer plus Hinweis aus, der Empfänger versteuert selbst.
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