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E-Rechnung in Österreich & Schweiz: der Unterschied zu Deutschland

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Redaktion strukturius
20. Juni 20266 min Lesezeit
#E-Rechnung#Österreich#Schweiz#International#PEPPOL

Wer Kunden in Österreich oder der Schweiz hat, fragt sich schnell: Gelten dort dieselben E-Rechnungs-Regeln wie in Deutschland? Kurze Antwort: nein. Dieser Beitrag grenzt die drei Länder klar voneinander ab.

Deutschland: die Ausgangslage

In Deutschland gilt seit 2025 die schrittweise E-Rechnungspflicht im B2B, basierend auf der Norm EN 16931. Übliche Formate sind ZUGFeRD/Factur-X (PDF mit eingebettetem XML) und XRechnung. Den Fahrplan erklärt E-Rechnung 2026: Was ändert sich.

Österreich: USP und PEPPOL

Österreich ist EU-Land und damit nah an den deutschen Regeln, hat aber eigene Wege:

  • Umsatzsteuer: 20 % Regelsatz, 10 % und 13 % ermäßigt
  • E-Rechnung an den Bund (B2G): bereits seit Jahren Pflicht: über das Unternehmensserviceportal (USP) oder das europäische PEPPOL-Netzwerk
  • Formate: ebInterface (österreichischer Standard) oder PEPPOL-UBL

Für grenzüberschreitende B2B-Leistungen greift häufig das Reverse-Charge-Verfahren: die Steuer schuldet dann der Empfänger.

Schweiz: kein EU-Land

Die Schweiz spielt nach eigenen Regeln, weil sie nicht zur EU gehört:

  • Mehrwertsteuer (MWST): 8,1 % Normalsatz, 2,6 % reduziert, 3,8 % Sondersatz für Beherbergung (Stand seit 2024)
  • Keine EN-16931-Pflicht: ZUGFeRD/Factur-X sind hier nicht der Standard
  • E-Rechnungen an die Bundesverwaltung laufen über Plattformen, nicht über das EU-Format

Eine Lieferung in die Schweiz ist umsatzsteuerlich eine Ausfuhr (Drittland), dazu mehr unter E-Rechnung ins Ausland.

Die wichtigste Faustregel

  • Deutschland & Österreich: EU, EN 16931, strukturierte Formate, konzeptionell verwandt
  • Schweiz: Drittland, eigene MWST-Sätze, eigene Plattformen, nicht mit dem EU-Modell verwechseln

Und strukturius?

strukturius ist bewusst auf den deutschen Markt fokussiert: also auf ZUGFeRD/Factur-X und die deutsche E-Rechnungspflicht. Für österreichische B2G-Einreichungen über USP/PEPPOL oder für die Schweizer MWST brauchen Sie spezialisierte Wege bzw. Beratung vor Ort.

FAQ: E-Rechnung AT & CH

Gilt die deutsche E-Rechnungspflicht auch in Österreich?

Nein. Österreich hat eigene Regeln, schreibt E-Rechnungen aber für Aufträge an den Bund schon lange vor, über USP oder PEPPOL.

Brauche ich für die Schweiz ZUGFeRD?

Nein. Die Schweiz ist kein EU-Land und nutzt ZUGFeRD/Factur-X nicht als Standard. Hier gelten eigene Plattformen und die Schweizer MWST.

Wie rechne ich B2B-Leistungen nach Österreich ab?

Bei grenzüberschreitenden B2B-Leistungen greift oft Reverse Charge: Sie stellen ohne Umsatzsteuer plus Hinweis aus, der Empfänger versteuert selbst.

✅ Fazit
Österreich ähnelt Deutschland (EU, EN 16931), nutzt aber USP/PEPPOL und ebInterface; die Schweiz ist ein Drittland mit eigener MWST und ohne EN-16931-Pflicht. Wer international fakturiert, sollte die Unterschiede kennen, strukturius selbst bleibt auf Deutschland fokussiert. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Steuerberatung.

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