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🧮 Steuer & Beratung

Reverse Charge in der EU: B2B-Leistungen ins EU-Ausland abrechnen

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Redaktion strukturius
13. Mai 20266 min Lesezeit
#Reverse Charge#EU#USt-IdNr#Zusammenfassende Meldung

Sie programmieren für eine Firma in Wien oder beraten ein Unternehmen in Paris? Dann ist meist Reverse Charge der richtige Weg. So geht es korrekt.

Wann EU-Reverse-Charge greift

Typische Voraussetzungen für sonstige Leistungen an EU-Unternehmen:

  • Ihr Kunde ist ein Unternehmer in einem anderen EU-Land
  • Der Kunde hat eine gültige USt-IdNr.
  • Der Leistungsort liegt nach den Regeln im Land des Empfängers

Dann gilt: Rechnung mit 0 %, Steuerschuld beim Empfänger. Siehe auch E-Rechnung ins Ausland.

Was auf die Rechnung gehört

  • Ihre USt-IdNr. und die USt-IdNr. des Kunden
  • Der Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers / Reverse Charge"
  • 0 % Umsatzsteuer, Nettobetrag = Gesamtbetrag

> Tipp: Die USt-IdNr. des Kunden sollten Sie vorab prüfen, das geht über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).

Nicht vergessen: Zusammenfassende Meldung (ZM)

  • EU-B2B-Leistungen müssen Sie in der Zusammenfassenden Meldung ans BZSt melden
  • Das ist zusätzlich zur Umsatzsteuer-Voranmeldung, siehe E-Rechnung & Voranmeldung
🚫 Der Fallstrick
Warnung: Ohne gültige USt-IdNr. des Kunden ist Reverse Charge meist nicht zulässig, dann kann deutsche Umsatzsteuer anfallen. Prüfen Sie die Nummer und vergessen Sie die ZM nicht.

FAQ: EU-Reverse-Charge

Gilt das auch für Privatkunden im EU-Ausland?

Nein, Reverse Charge ist ein B2B-Verfahren (Unternehmen an Unternehmen).

Was, wenn der Kunde keine USt-IdNr. hat?

Dann prüfen Sie, ob doch deutsche Umsatzsteuer fällig wird, im Zweifel beraten lassen.

Muss ich die Zusammenfassende Meldung wirklich machen?

Ja, für innergemeinschaftliche B2B-Leistungen ist sie Pflicht.

✅ Fazit

EU-Reverse Charge spart Ihnen die ausländische Umsatzsteuer, Voraussetzung sind die USt-IdNr. beider Seiten, der Pflichthinweis und die Zusammenfassende Meldung. Grundlagen im Beitrag Reverse Charge einfach erklärt.

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