E-Rechnung ins Ausland: Was gilt bei internationalen Rechnungen?
Die deutsche E-Rechnungspflicht betrifft primär inländische B2B-Transaktionen. Was aber gilt, wenn Sie ins Ausland rechnungslegend tätig sind?
Gilt die E-Rechnungspflicht auch für ausländische Kunden?
Die deutsche E-Rechnungspflicht (ab 2027) gilt nur für:
- Rechnungen zwischen in Deutschland ansässigen Unternehmen
- Lieferungen und Leistungen im inländischen Steuergebiet
Rechnungen an ausländische Empfänger fallen nicht unter die deutsche Pflicht. Aber: Der Empfängerstaat kann eigene Anforderungen haben!
EU-Rechnungen: Innergemeinschaftliche Leistungen
Bei B2B-Rechnungen an EU-Unternehmen gilt:
- Kein deutscher Umsatzsteuerausweis (steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung)
- Hinweis auf Reverse Charge (Steuerschuldnerschaft geht auf den Empfänger über)
- Pflichtangabe: USt-ID des Empfängers
Viele EU-Länder haben eigene E-Rechnungsstandards, prüfen Sie die Anforderungen des Ziellandes!
Drittland-Rechnungen (außerhalb EU)
Für Leistungen an Empfänger in Nicht-EU-Ländern:
- Keine deutschen E-Rechnungsanforderungen
- Kann trotzdem sinnvoll sein (Automatisierung auf Empfängerseite)
- Format nach Wunsch des Kunden wählen
Länderspezifische E-Rechnungspflichten in der EU
Einige EU-Länder sind weiter als Deutschland:
| Land | Status |
|---|---|
| 🇮🇹 Italien | E-Rechnung seit 2019 Pflicht (B2B + B2C) |
| 🇫🇷 Frankreich | E-Rechnung ab 2026 schrittweise |
| 🇵🇱 Polen | E-Rechnung ab 2026 (B2B, verschoben) |
| 🇩🇪 Deutschland | E-Rechnung ab 2027/2028 |
| 🇧🇪 Belgien | E-Rechnung ab 2026 |
Praktischer Tipp: ZUGFeRD ist europaweit anerkannt
ZUGFeRD 2.1 basiert auf dem EU-Standard Factur-X und ist in vielen EU-Ländern verarbeitbar. Wenn Sie international tätig sind, ist ZUGFeRD eine gute Wahl.
Für Auslandsrechnungen gilt die deutsche Pflicht nicht direkt, aber die Anforderungen des Empfängerlandes und allgemeine steuerrechtliche Regeln (Reverse Charge, USt-ID) müssen trotzdem beachtet werden.
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