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Best Practices

E-Rechnung für Handwerker, Maler & Gartenbau: So rechnen Sie richtig ab

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Redaktion strukturius
19. Juni 20267 min Lesezeit
#Handwerker#Maler#Gartenbau#Baumpflege#E-Rechnung#Best Practices

Ob Malerbetrieb, Garten- und Landschaftsbau oder Baumpflege: Wer an Firmen, Hausverwaltungen oder Kommunen abrechnet, kommt an der E-Rechnung nicht mehr vorbei. Dieser Leitfaden zeigt, was auf Ihre Rechnung gehört, und wie Sie aus Ihrer gewohnten Vorlage in Minuten eine rechtskonforme E-Rechnung machen.

Gilt die E-Rechnung auch fürs Handwerk?

Ja. Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes inländische Unternehmen E-Rechnungen empfangen können, auch der kleinste Handwerksbetrieb. Beim Ausstellen gelten Übergangsfristen:

  • Betriebe mit über 800.000 € Vorjahresumsatz müssen ab 1.1.2027 E-Rechnungen ausstellen.
  • Alle übrigen: also die meisten Handwerksbetriebe, spätestens ab 1.1.2028. Bis dahin sind Papier oder PDF mit Zustimmung des Kunden erlaubt.

Viele Geschäftskunden, besonders Hausverwaltungen, Bauträger und öffentliche Auftraggeber, verlangen die E-Rechnung aber schon heute. Wie das speziell für Kleine läuft, steht im Beitrag E-Rechnung für Kleinunternehmer.

Diese Angaben gehören auf jede Handwerker-Rechnung

  • Vollständiger Name und Anschrift von Betrieb und Kunde
  • Steuernummer oder USt-IdNr.
  • Rechnungsdatum und fortlaufende, einmalige Rechnungsnummer
  • Leistungsdatum bzw. Leistungszeitraum (im Bau besonders wichtig)
  • Menge und Art der Leistung (Arbeitsstunden, Material, Maschinen)
  • Nettobetrag, Steuersatz und Umsatzsteuer getrennt ausgewiesen
  • Bei Kleinunternehmern: Hinweis auf § 19 UStG statt Umsatzsteuer

Typische Positionen nach Gewerk

Maler & Lackierer

  • Vorarbeiten: Abdecken, Abkleben, Spachteln (nach Stunden oder qm)
  • Streichen/Tapezieren je Quadratmeter oder pauschal je Raum
  • Material: Farbe, Tapete, Grundierung (getrennt ausweisen)
  • Anfahrt als eigene Position

Garten- & Landschaftsbau

  • Pflanz-, Pflaster- und Erdarbeiten nach Stunden oder qm
  • Pflanzen, Substrat, Steine als Materialposten
  • Maschineneinsatz (Bagger, Häcksler) als eigene Zeile
  • Grünschnitt-Entsorgung je Kubikmeter oder pauschal

Baumpflege & Baumbeschnitt

  • Baumschnitt/Kronenpflege je Baum oder nach Aufwand
  • Fällung inkl. Sicherung, ggf. mit Hubsteiger
  • Anfahrt und Maschinen (Seilklettertechnik, Häcksler) getrennt
  • Entsorgung von Schnittgut und Stammholz

In allen drei Fällen gilt dasselbe Muster: Arbeitszeit, Material, Maschinen und Anfahrt sauber trennen. Das ist nicht nur übersichtlich, es bringt Ihren Kunden bares Geld (siehe nächster Punkt).

Profi-Tipp: Arbeitskosten getrennt ausweisen (§ 35a EStG)

Privatkunden dürfen 20 % der Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten von ihrer Einkommensteuer abziehen, bis zu 1.200 € pro Jahr. Materialkosten zählen nicht. Voraussetzung:

  • Sie weisen Lohn-/Arbeitskosten und Material getrennt aus
  • Der Kunde zahlt per Überweisung (Barzahlung wird nicht anerkannt)

Wer das auf der Rechnung sauber aufschlüsselt, ist für Privatkunden klar attraktiver. Quelle: § 35a EStG.

Aus Ihrer Vorlage wird eine E-Rechnung

Sie müssen Ihre Arbeitsweise nicht umstellen. Schreiben Sie Ihre Rechnung wie gewohnt in Word, Excel oder als PDF, und wandeln Sie sie anschließend um:

  1. Datei in das Tool hochladen
  2. Erkannte Positionen prüfen und ggf. korrigieren
  3. Fertige ZUGFeRD-E-Rechnung herunterladen, versandfertig

Die ersten 5 E-Rechnungen sind kostenlos und ohne Anmeldung. Für regelmäßiges Abrechnen gibt es ein günstiges Jahres-Abo. Ein echtes Praxisbeispiel lesen Sie hier: Malerbetrieb in Halle.

FAQ

Muss ich als kleiner Handwerksbetrieb E-Rechnungen ausstellen?

Empfangen: ja, seit 2025. Ausstellen: spätestens ab 2028 (Betriebe über 800.000 € Umsatz schon ab 2027). Kleinunternehmer sind vom Ausstellen befreit, müssen aber empfangen können.

Brauche ich teure Handwerkersoftware?

Nein. Für reine E-Rechnungen reicht ein Browser-Tool. Eine vollständige Branchensoftware lohnt sich erst bei Aufmaß, Angeboten und Materialwirtschaft.

Kann ich Stundenlohn und Material in einer E-Rechnung trennen?

Ja, jede Position wird einzeln erfasst. Genau das brauchen Sie für den § 35a-Abzug Ihrer Privatkunden.

✅ Fazit

Auch im Handwerk führt an der E-Rechnung kein Weg vorbei, aber der Umstieg ist klein. Trennen Sie Arbeit, Material, Maschinen und Anfahrt sauber, weisen Sie die Umsatzsteuer korrekt aus, und wandeln Sie Ihre vertraute Vorlage in eine E-Rechnung um. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Steuerberatung.

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