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🧮 Steuer & Beratung

Was ist Vorsteuer? Einfach erklärt, mit Beispiel

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Redaktion strukturius
22. Juni 20266 min Lesezeit
#Vorsteuer#Umsatzsteuer#Selbstständige#Grundlagen

Umsatzsteuer und Vorsteuer sind eigentlich dieselbe Steuer: nur aus zwei Blickwinkeln. Dieser Beitrag erklärt einfach, was Vorsteuer ist, wer sie abziehen darf und wie Sie sie zurückbekommen.

Vorsteuer in einem Satz

Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die Sie selbst zahlen, wenn Sie etwas für Ihr Unternehmen einkaufen. Diese Steuer dürfen Sie sich vom Finanzamt zurückholen oder mit der Umsatzsteuer verrechnen, die Sie von Ihren Kunden eingenommen haben.

  • Umsatzsteuer = die Steuer, die Sie Ihren Kunden in Rechnung stellen (Sie schulden sie dem Finanzamt)
  • Vorsteuer = die Steuer, die Ihnen Ihre Lieferanten in Rechnung stellen (die holen Sie sich zurück)

Ein Rechenbeispiel

Sie kaufen einen Laptop für 1.190 € brutto (1.000 € netto + 190 € Umsatzsteuer). Im selben Monat stellen Sie einem Kunden 2.380 € brutto in Rechnung (2.000 € netto + 380 € Umsatzsteuer).

  • Eingenommene Umsatzsteuer: 380 €
  • Gezahlte Vorsteuer: 190 €
  • An das Finanzamt überweisen Sie nur die Differenz: 190 €

Mehr zu den Begriffen Netto und Brutto lesen Sie unter Brutto und Netto auf der Rechnung.

Wer darf Vorsteuer abziehen?

Vorsteuer abziehen darf nur, wer umsatzsteuerpflichtig ist und eine ordnungsgemäße Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer vorliegen hat.

  • Regelbesteuerte Unternehmen: ja, voller Vorsteuerabzug
  • Kleinunternehmer (§ 19 UStG): nein: sie weisen keine Umsatzsteuer aus und dürfen im Gegenzug auch keine Vorsteuer ziehen. Hintergrund im Kleinunternehmer-Guide

Was braucht das Finanzamt dafür?

Ohne korrekte Rechnung kein Vorsteuerabzug. Pflicht sind u. a. Name und Anschrift beider Parteien, Steuernummer oder USt-IdNr. des Ausstellers, Rechnungsdatum, Leistungsbeschreibung sowie Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag. Genau deshalb ist eine saubere E-Rechnung in der Buchhaltung so wertvoll, die Pflichtangaben stecken strukturiert im Datensatz.

🚫 Der häufige Fallstrick
Achtung: Steht auf einer Rechnung keine Umsatzsteuer (z. B. von einem Kleinunternehmer oder bei Reverse Charge), gibt es nichts abzuziehen. Wer trotzdem Vorsteuer geltend macht, riskiert eine Korrektur durch das Finanzamt. Offizielle Grundlage ist § 15 UStG, nachzulesen beim Umsatzsteuergesetz auf gesetze-im-internet.de.

FAQ: Vorsteuer

Ist Vorsteuer dasselbe wie Umsatzsteuer?

Ja, technisch ist es dieselbe Steuer. „Vorsteuer" nennt man sie nur aus Sicht des Käufers, der sie zurückholen kann.

Können Kleinunternehmer Vorsteuer abziehen?

Nein. Wer die Kleinunternehmerregelung nutzt, verzichtet auf den Vorsteuerabzug.

Wann bekomme ich Vorsteuer erstattet?

Wenn Ihre gezahlte Vorsteuer höher ist als Ihre eingenommene Umsatzsteuer, entsteht ein Vorsteuerüberhang, das Finanzamt erstattet die Differenz nach der Umsatzsteuer-Voranmeldung.

✅ Fazit
Vorsteuer ist Ihr Recht, sich die beim Einkauf gezahlte Umsatzsteuer zurückzuholen, sofern Sie regelbesteuert sind und eine korrekte Rechnung haben. Einen Überblick über alle Abgaben gibt der Beitrag Welche Steuern zahlen Selbstständige. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Steuerberatung.

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