Reverse Charge einfach erklärt: Wer schuldet die Umsatzsteuer?
„Reverse Charge" klingt kompliziert, ist aber im Kern simpel: Die Steuerschuld dreht sich um. Hier die einfache Erklärung.
Was bedeutet Reverse Charge?
Normalerweise weist der Verkäufer die Umsatzsteuer aus und führt sie ans Finanzamt ab. Beim Reverse-Charge-Verfahren ist es umgekehrt:
- Der Verkäufer stellt die Rechnung mit 0 % Umsatzsteuer
- Der Empfänger (Käufer) schuldet und meldet die Steuer selbst
- Hintergrund und Details: Reverse-Charge-Verfahren bei Wikipedia
Warum gibt es das?
- Es vereinfacht grenzüberschreitende Geschäfte in der EU
- Es verhindert Steuerbetrug bei bestimmten Inlandsleistungen
- Der Staat bekommt die Steuer trotzdem, nur eben vom Leistungsempfänger
Der Pflichthinweis auf der Rechnung
Bei Reverse Charge muss ein Hinweis auf der Rechnung stehen, z. B.:
- „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers"
- bei EU-Geschäften gern mit dem Zusatz „Reverse Charge"
Ohne diesen Hinweis ist die Rechnung formal fehlerhaft. Unser Tool setzt den Hinweis und die Steuerkategorie automatisch, wenn Sie die Steuerart „Reverse Charge" wählen.
Zwei typische Fälle
- EU-B2B: Sie leisten an ein Unternehmen im EU-Ausland, mehr unter Reverse Charge in der EU
- Inland (§ 13b): bestimmte Inlandsleistungen wie Bauleistungen, mehr unter Reverse Charge im Inland
FAQ: Reverse Charge
Steht auf der Rechnung 0 % oder gar keine Steuer?
0 % bzw. der Hinweis auf die Steuerschuld des Empfängers, nicht einfach „weglassen".
Brauche ich die USt-IdNr. des Kunden?
Bei EU-Reverse-Charge ja, siehe USt-ID vs. Steuernummer.
Übernimmt das der Steuerberater?
Die Einordnung und Meldung ja, die korrekte Rechnung erstellen Sie selbst (oder mit unserem Tool).
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