USt-ID vs. Steuernummer: Was ist der Unterschied und wann brauchen Sie was?
Viele Selbstständige und Unternehmer verwechseln Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID). Dabei sind das zwei grundlegend verschiedene Dinge.
Die Steuernummer
- Wird vom Finanzamt vergeben, wenn Sie sich steuerlich erfassen lassen
- Ist spezifisch für Deutschland und Ihr zuständiges Finanzamt
- Format: 13-stellig, z. B. 123/456/78901 oder 1234567890 (ELSTER-Format)
- Für alle Unternehmen in Deutschland
Die USt-ID (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer)
- Wird vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergeben
- Ist für die EU-weite Identifikation von Unternehmen
- Format: DE + 9 Ziffern, z. B. DE123456789
- Nur für umsatzsteuerpflichtige Unternehmer (nicht für Kleinunternehmer!)
Was kommt auf welche Rechnung?
| Rechnungsempfänger | Pflichtangabe |
|---|---|
| Inländischer Kunde (B2B) | Steuernummer **oder** USt-ID |
| EU-Ausland (B2B, § 6a UStG) | USt-ID **Pflicht** + USt-ID des Empfängers |
| Privatperson (B2C) | Steuernummer |
| Behörde (B2G) | Steuernummer oder USt-ID |
Wie beantrage ich eine USt-ID?
Sie können die USt-ID kostenlos beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen:
- Online unter www.bzst.de (USt-ID-Abfrage und Beantragung)
- Schriftlich an das BZSt
- Über Ihr Finanzamt (oft schneller)
Bearbeitungszeit: 2-4 Wochen.
Können Kleinunternehmer eine USt-ID haben?
Nein, in der Regel nicht. Da Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer ausweisen, haben sie typischerweise auch keine USt-ID. Ausnahmen gibt es bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen (z. B. digitale Dienste im EU-Ausland).
Für rein inländische Rechnungen reicht die Steuernummer. Sobald Sie EU-Auslandsgeschäfte machen, brauchen Sie die USt-ID. Am besten: Beantragen Sie sie frühzeitig, sie zeigt Ihren Kunden Professionalität.
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