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🧮 Steuer & Beratung

Reverse Charge im Inland (§ 13b UStG): Bauleistungen & Co.

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Redaktion strukturius
12. Mai 20265 min Lesezeit
#Reverse Charge#§ 13b#Bauleistungen#Inland

Reverse Charge gibt es nicht nur grenzüberschreitend, auch innerhalb Deutschlands dreht sich bei bestimmten Leistungen die Steuerschuld um. Geregelt ist das in § 13b UStG.

Typische Inlandsfälle nach § 13b

  • Bauleistungen an andere Bauleistende
  • Gebäudereinigung an andere Reinigungsunternehmen
  • Lieferung von Schrott und Altmetallen
  • bestimmte Leistungen mit Mobilfunkgeräten, Tablets, Laptops ab Wertgrenzen
  • Gesetzestext: § 13b UStG bei gesetze-im-internet.de

Was das für Ihre Rechnung bedeutet

  • 0 % Umsatzsteuer ausweisen
  • Pflichthinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers"
  • Der Leistungsempfänger meldet und zahlt die Steuer

In unserem Tool wählen Sie dafür einfach die Steuerart Reverse Charge: Kategorie und Hinweis werden automatisch gesetzt.

Abgrenzung: Wann gilt es NICHT?

  • Bei Leistungen an Privatkunden (B2C) gilt § 13b in der Regel nicht
  • Bei „normalen" B2B-Leistungen ohne Sondertatbestand bleibt es bei der regulären Umsatzsteuer: siehe Welche Steuern zahlen Selbstständige
🚫 Der Fallstrick
Warnung: Die § 13b-Fälle sind eng definiert. Wer Reverse Charge anwendet, obwohl es nicht greift (oder umgekehrt), riskiert falsche Rechnungen und Nachzahlungen. Gerade bei Bauleistungen lohnt der Blick zum Steuerberater.

FAQ: § 13b Inland

Gilt § 13b für jeden Handwerker?

Nein, vor allem für Bauleistungen zwischen Bauleistenden, nicht für die Rechnung an den privaten Hausbesitzer.

Steht dann gar keine Steuer auf der Rechnung?

Doch: 0 % plus der Pflichthinweis auf die Steuerschuld des Empfängers.

Wer entscheidet, ob § 13b greift?

Sie als Rechnungssteller, am besten mit fachlicher Rückversicherung.

✅ Fazit
§ 13b UStG bringt Reverse Charge auch ins Inland, vor allem bei Bauleistungen und einigen Sonderfällen. 0 % plus Pflichthinweis, und der Empfänger zahlt. Die EU-Variante erklärt der Beitrag Reverse Charge in der EU.

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