Kleingewerbe vs. Kleinunternehmer: der Unterschied, und warum Sie trotzdem Steuern zahlen
„Kleingewerbe" und „Kleinunternehmer" klingen fast gleich, und werden ständig verwechselt. Tatsächlich beschreiben sie zwei völlig verschiedene Dinge. Wer das versteht, vermeidet teure Irrtümer.
Kurz gesagt: zwei verschiedene Ebenen
| Begriff | Rechtsgebiet | Worum es geht |
|---|---|---|
| Kleingewerbe | Gewerbe- und Handelsrecht | Größe des Betriebs, Sie sind kein Kaufmann |
| Kleinunternehmer | Umsatzsteuer (§ 19 UStG) | Sie weisen keine Umsatzsteuer aus |
Kleingewerbe: die handelsrechtliche Einordnung
Ein Kleingewerbe ist ein Gewerbebetrieb, der keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert (§ 1 Abs. 2 HGB). Die Folgen:
- Keine Eintragung ins Handelsregister, Sie sind kein Kaufmann
- Es gilt das BGB, nicht das HGB
- Einfache Buchführung (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) genügt, siehe EÜR oder Bilanz
- Eine Gewerbeanmeldung ist trotzdem Pflicht
Erst wenn der Betrieb größer wird (Faustwerte: über 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn im Jahr, § 141 AO), kann eine Buchführungs- bzw. Bilanzpflicht entstehen.
Kleinunternehmer: die umsatzsteuerliche Wahl
Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) befreit Sie von der Umsatzsteuer. Seit 2025 gelten diese Grenzen:
- Vorjahresumsatz bis 25.000 € und
- laufendes Jahr bis 100.000 €
Neu seit 2025: Wird die 100.000-€-Grenze im laufenden Jahr tatsächlich überschritten, gilt ab dem überschreitenden Umsatz sofort die Regelbesteuerung: es kommt nicht mehr auf eine Prognose zu Jahresbeginn an. Die bis dahin steuerfreien Umsätze bleiben steuerfrei.
Dann gilt:
- Sie weisen keine Umsatzsteuer aus (Hinweis auf § 19 UStG auf der Rechnung)
- Sie können keine Vorsteuer abziehen
- Vereinfachte Rechnungen genügen
Details: Kleinunternehmer-Umsatzgrenze 2025 und der komplette Guide. Gesetzestext: § 19 UStG.
Kann man beides gleichzeitig sein?
Ja, und genau hier entsteht die Verwirrung:
- Ein Kleingewerbetreibender kann die Kleinunternehmerregelung nutzen oder zur Regelbesteuerung optieren.
- Auch ein Freiberufler (kein Gewerbe!) kann Kleinunternehmer sein.
- Ein größeres Gewerbe über den USt-Grenzen ist kein Kleinunternehmer mehr, je nach Größe aber noch Kleingewerbe.
Die Begriffe beschreiben also unterschiedliche Dinge und lassen sich frei kombinieren.
„Aber ich zahle doch gar keine Steuern!", doch.
Das ist der häufigste Irrtum. Kleinunternehmer und Kleingewerbe sind nicht steuerfrei. Befreit ist nur die Umsatzsteuer (beim Kleinunternehmer). Es bleiben:
| Steuer | Wer zahlt | Wichtige Grenze |
|---|---|---|
| **Einkommensteuer** | jeder, auf den **Gewinn** | ab Grundfreibetrag (2026: 12.348 €, jährlich angepasst) |
| **Gewerbesteuer** | nur **Gewerbe** (nicht Freiberufler) | Freibetrag **24.500 € Gewinn**; teils auf die Einkommensteuer angerechnet (§ 35 EStG) |
| **Umsatzsteuer** | nur bei **Regelbesteuerung** | Kleinunternehmer befreit |
Konkret: Machen Sie als Kleinunternehmer 20.000 € Gewinn, zahlen Sie keine Umsatzsteuer, aber sehr wohl Einkommensteuer auf den Teil über dem Grundfreibetrag. Welche Steuern in welcher Situation anfallen, zeigt Welche Steuern zahlen Selbstständige.
E-Rechnung: was gilt für Kleingewerbe & Kleinunternehmer?
- Empfangen: seit 1.1.2025 Pflicht, für jeden Betrieb, auch Kleinunternehmer.
- Ausstellen: Kleinunternehmer sind von der Pflicht zur Ausstellung befreit (sie dürfen weiter PDF/Papier nutzen), müssen aber empfangen können.
- Sobald ein Geschäftskunde eine E-Rechnung verlangt, ist es praktisch, eine erstellen zu können. Genau dafür gibt es dieses Tool, die ersten 5 E-Rechnungen kostenlos.
Mehr dazu: E-Rechnung für Kleinunternehmer.
FAQ
Ist Kleingewerbe dasselbe wie Kleinunternehmer?
Nein. Kleingewerbe ist Gewerberecht (kein Kaufmann), Kleinunternehmer ist Umsatzsteuerrecht (§ 19 UStG). Man kann beides gleichzeitig sein.
Muss ich als Kleinunternehmer eine Steuererklärung machen?
Ja, Einkommensteuererklärung mit Anlage EÜR und (bei Gewerbe) Gewerbesteuererklärung. Die Umsatzsteuererklärung ist stark vereinfacht oder entfällt.
Zahlt ein Kleingewerbe Gewerbesteuer?
Erst wenn der Gewinn über dem Freibetrag von 24.500 € liegt. Darunter fällt keine Gewerbesteuer an.
Kleingewerbe und Kleinunternehmer sind zwei Paar Schuhe: das eine regelt Ihre Stellung im Gewerberecht, das andere die Umsatzsteuer. Und beide bedeuten nicht steuerfrei, die Einkommensteuer auf Ihren Gewinn bleibt. Wer das früh versteht, legt rechtzeitig Rücklagen zurück. Dieser Beitrag ist allgemeine Information und ersetzt keine Steuerberatung.
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