EÜR oder Bilanz: Welche Gewinnermittlung gilt für Sie?
Wie ermitteln Sie Ihren Gewinn, einfach oder per Bilanz? Das hängt von Rechtsform und Größe ab. Hier die klare Antwort.
Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)
- Die einfache Methode: Einnahmen minus Ausgaben
- Erlaubt für Freiberufler und kleinere Gewerbetreibende
- Wird mit der Steuererklärung übermittelt (Anlage EÜR)
- Hintergrund: Einnahmenüberschussrechnung bei Wikipedia
Die Bilanz (doppelte Buchführung)
- Aufwändiger: mit Inventar, Bilanz und Gewinn-/Verlustrechnung
- Pflicht für Kapitalgesellschaften (UG, GmbH) und größere Betriebe
- Erfordert meist ein Steuerbüro
Wer muss was?
- Freiberufler: immer EÜR möglich (unabhängig von der Höhe)
- Gewerbetreibende: EÜR, solange bestimmte Umsatz-/Gewinngrenzen nicht überschritten werden
- UG/GmbH: immer Bilanz
FAQ: EÜR oder Bilanz
Dürfen Freiberufler immer die EÜR nutzen?
Ja, unabhängig von der Höhe der Einkünfte.
Wann muss ich bilanzieren?
Bei UG/GmbH immer, bei Gewerbe ab bestimmten Grenzen.
Ist die EÜR weniger genau?
Nein, sie ist nur einfacher, für viele völlig ausreichend.
Für die meisten Solo-Selbstständigen reicht die EÜR. Erst bei Kapitalgesellschaften oder Größe wird die Bilanz Pflicht. Welche Steuern dazukommen, lesen Sie unter Welche Steuern zahlen Selbstständige.
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