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🧮 Steuer & Beratung

EÜR oder Bilanz: Welche Gewinnermittlung gilt für Sie?

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Redaktion strukturius
21. Mai 20265 min Lesezeit
#EÜR#Bilanz#Buchführung#Gewinnermittlung

Wie ermitteln Sie Ihren Gewinn, einfach oder per Bilanz? Das hängt von Rechtsform und Größe ab. Hier die klare Antwort.

Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)

  • Die einfache Methode: Einnahmen minus Ausgaben
  • Erlaubt für Freiberufler und kleinere Gewerbetreibende
  • Wird mit der Steuererklärung übermittelt (Anlage EÜR)
  • Hintergrund: Einnahmenüberschussrechnung bei Wikipedia

Die Bilanz (doppelte Buchführung)

  • Aufwändiger: mit Inventar, Bilanz und Gewinn-/Verlustrechnung
  • Pflicht für Kapitalgesellschaften (UG, GmbH) und größere Betriebe
  • Erfordert meist ein Steuerbüro

Wer muss was?

  • Freiberufler: immer EÜR möglich (unabhängig von der Höhe)
  • Gewerbetreibende: EÜR, solange bestimmte Umsatz-/Gewinngrenzen nicht überschritten werden
  • UG/GmbH: immer Bilanz
🚫 Der Fallstrick
Warnung: Überschreiten Gewerbetreibende die Grenzen, fordert das Finanzamt zur Bilanzierung auf. Wer das ignoriert, riskiert Schätzungen. Behalten Sie Umsatz und Gewinn im Blick, und die GoBD-Regeln.

FAQ: EÜR oder Bilanz

Dürfen Freiberufler immer die EÜR nutzen?

Ja, unabhängig von der Höhe der Einkünfte.

Wann muss ich bilanzieren?

Bei UG/GmbH immer, bei Gewerbe ab bestimmten Grenzen.

Ist die EÜR weniger genau?

Nein, sie ist nur einfacher, für viele völlig ausreichend.

✅ Fazit

Für die meisten Solo-Selbstständigen reicht die EÜR. Erst bei Kapitalgesellschaften oder Größe wird die Bilanz Pflicht. Welche Steuern dazukommen, lesen Sie unter Welche Steuern zahlen Selbstständige.

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