Kleinbetragsrechnung unter 250 €: Gelten die E-Rechnungs-Regeln?
Für kleine Rechnungen gibt es vereinfachte Regeln. Doch wie passt das zur E-Rechnungspflicht? Hier die wichtigsten Punkte für Beträge bis 250 Euro.
Was ist eine Kleinbetragsrechnung?
Eine Kleinbetragsrechnung ist eine Rechnung, deren Gesamtbetrag 250 Euro (brutto) nicht übersteigt. Für sie gelten reduzierte Pflichtangaben nach § 33 UStDV.
Diese Angaben genügen
- Name und Anschrift des Rechnungsstellers
- Rechnungsdatum
- Menge und Art der Leistung
- Bruttobetrag und Steuersatz
Eine fortlaufende Rechnungsnummer oder die Daten des Empfängers sind hier nicht zwingend.
Und bei der E-Rechnung?
Wichtig zu wissen:
- Die Erleichterungen für Kleinbeträge bleiben inhaltlich bestehen
- Es gibt eine praktische Ausnahme von der strukturierten Pflicht: Für reine Kleinbetragsrechnungen darf weiterhin ein einfaches Format genutzt werden
- Sobald Sie aber freiwillig oder aus Gewohnheit eine vollständige E-Rechnung erstellen, sollten alle Pflichtfelder sauber gefüllt sein
- Entweder klassische Kleinbetragsrechnung mit den Minimalangaben
- Oder eine vollständige, valide E-Rechnung: kein Mittelweg
FAQ: Kleinbetragsrechnung
Gilt die 250-Euro-Grenze brutto oder netto?
Brutto, also inklusive Umsatzsteuer.
Muss ich für kleine Beträge eine E-Rechnung erstellen?
Für reine Kleinbeträge gibt es Erleichterungen. Im Zweifel ist eine vollständige E-Rechnung aber immer auf der sicheren Seite.
Brauche ich eine Rechnungsnummer bei Kleinbeträgen?
Bei der klassischen Kleinbetragsrechnung nicht zwingend, bei einer vollständigen E-Rechnung schon.
Für Kleinbetragsrechnungen bis 250 € bleiben die Erleichterungen erhalten. Entscheiden Sie sich bewusst: entweder die schlanke Kleinbetragsrechnung oder die vollständige E-Rechnung. Halbfertige Dateien führen nur zu Validierungsfehlern.
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