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FAQ

Pflichtangaben in der E-Rechnung: Die vollständige Checkliste

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Redaktion strukturius
12. Juni 20267 min Lesezeit
#Pflichtangaben#Checkliste#E-Rechnung#UStG

Eine E-Rechnung ist nur dann gültig, wenn alle gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtfelder befüllt sind. Hier ist die vollständige Liste, basierend auf der EN 16931 und dem deutschen UStG.

Angaben zum Rechnungssteller (Absender)

  • Vollständiger Name / Firmenname
  • Vollständige Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Land)
  • Steuernummer oder USt-Identifikationsnummer
  • Bankverbindung (für Zahlungszwecke empfohlen, bei Überweisung verpflichtend)

Angaben zum Rechnungsempfänger

  • Name / Firmenname des Empfängers
  • Vollständige Adresse
  • Leitweg-ID (bei XRechnung an Behörden zwingend!)

Rechnungsdaten

  • Eindeutige Rechnungsnummer (einmalig, nicht wiederholend)
  • Rechnungsdatum (Ausstellungsdatum)
  • Leistungsdatum / Lieferdatum (wann wurde geleistet?)
  • Währung (i. d. R. EUR)

Rechnungspositionen

  • Bezeichnung der Leistung / des Produkts
  • Menge und Einheit
  • Einzelpreis (netto)
  • Steuersatz (0 %, 7 % oder 19 %)
  • Steuerbetrag pro Position
  • Positionssumme (netto)

Gesamtbeträge

  • Nettosumme gesamt
  • Steuerbetrag gesamt (aufgeschlüsselt nach Steuersätzen)
  • Bruttosumme / Fälliger Betrag

Zahlungsangaben

  • Zahlungsziel (Fälligkeitsdatum oder Zahlungsfrist in Tagen)
  • IBAN (bei Überweisungen)
  • Verwendungszweck / Referenz (optional, aber empfohlen)

Sonderfälle

Innergemeinschaftliche Lieferung

Zusätzlich: USt-ID des Empfängers + Hinweis "steuerfrei nach § 4 Nr. 1b UStG"

Reverse Charge

Zusätzlich: Hinweis "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" + § 13b UStG

Kleinunternehmer

Statt Steuerangaben: Hinweis auf § 19 UStG, kein Steuerausweis

✅ Fazit

Mit dieser Checkliste können Sie vor dem Versand prüfen, ob Ihre E-Rechnung vollständig ist. Validierungstools prüfen zusätzlich die technische Korrektheit des XML.

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