Pflichtangaben in der E-Rechnung: Die vollständige Checkliste
Eine E-Rechnung ist nur dann gültig, wenn alle gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtfelder befüllt sind. Hier ist die vollständige Liste, basierend auf der EN 16931 und dem deutschen UStG.
Angaben zum Rechnungssteller (Absender)
- Vollständiger Name / Firmenname
- Vollständige Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Land)
- Steuernummer oder USt-Identifikationsnummer
- Bankverbindung (für Zahlungszwecke empfohlen, bei Überweisung verpflichtend)
Angaben zum Rechnungsempfänger
- Name / Firmenname des Empfängers
- Vollständige Adresse
- Leitweg-ID (bei XRechnung an Behörden zwingend!)
Rechnungsdaten
- Eindeutige Rechnungsnummer (einmalig, nicht wiederholend)
- Rechnungsdatum (Ausstellungsdatum)
- Leistungsdatum / Lieferdatum (wann wurde geleistet?)
- Währung (i. d. R. EUR)
Rechnungspositionen
- Bezeichnung der Leistung / des Produkts
- Menge und Einheit
- Einzelpreis (netto)
- Steuersatz (0 %, 7 % oder 19 %)
- Steuerbetrag pro Position
- Positionssumme (netto)
Gesamtbeträge
- Nettosumme gesamt
- Steuerbetrag gesamt (aufgeschlüsselt nach Steuersätzen)
- Bruttosumme / Fälliger Betrag
Zahlungsangaben
- Zahlungsziel (Fälligkeitsdatum oder Zahlungsfrist in Tagen)
- IBAN (bei Überweisungen)
- Verwendungszweck / Referenz (optional, aber empfohlen)
Sonderfälle
Innergemeinschaftliche Lieferung
Zusätzlich: USt-ID des Empfängers + Hinweis "steuerfrei nach § 4 Nr. 1b UStG"
Reverse Charge
Zusätzlich: Hinweis "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" + § 13b UStG
Kleinunternehmer
Statt Steuerangaben: Hinweis auf § 19 UStG, kein Steuerausweis
Mit dieser Checkliste können Sie vor dem Versand prüfen, ob Ihre E-Rechnung vollständig ist. Validierungstools prüfen zusätzlich die technische Korrektheit des XML.
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