E-Rechnung FAQ: 15 häufige Fragen beantwortet
Allgemein
F1: Bin ich als Kleinunternehmer verpflichtet?
A: Nein. Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind von der E-Rechnungspflicht befreit. Sie können weiterhin Papier- oder PDF-Rechnungen ausstellen.Aber: Wenn Sie Rechnungen von Kunden ERHALTEN, müssen Sie diese verarbeiten können (auch wenn Sie selbst nicht ausstellen müssen).
F2: Welche Größe Unternehmen sind ab 2027 betroffen?
A:- Ab 2027: Alle mit Umsatz > 800.000 €
- Ab 2028: Praktisch ALLE (außer Kleinunternehmer)
Es gibt fast keine Ausnahmen außer Kleinunternehmern und Privatpersonen.
F3: Kostet das etwas?
A: Nicht zwingend!- Kostenlos: Online-Tools wie dieses hier
- Low-Cost: Rechnungssoftware ab 10-30 €/Monat
- Enterprise: Spezialisierte Lösungen ab 100+ €/Monat
Technisch
F4: Was ist der Unterschied zwischen E-Mail und E-Rechnung?
A:- E-Mail-Rechnung: Eine PDF, die Sie per E-Mail verschicken (NICHT E-Rechnung!)
- E-Rechnung: Strukturierte XML-Datei nach EN 16931 (maschinenlesbar)
Eine PDF-Rechnung per E-Mail ist keine E-Rechnung!
F5: Kann ich meine Rechnungs-Software einfach anpassen?
A: Kommt drauf an. Wenn Sie selbst programmiert haben:- Einfach: + Speichern des Outputs als ZUGFeRD möglich
- Komplex: Vollständige Neustrukturierung nötig
Besser: Nutzen Sie eine fertige Lösung oder ein API (wie dieses Tool).
F6: Wie groß ist eine E-Rechnung (Dateigröße)?
A:- ZUGFeRD: 100-300 KB (PDF + XML)
- XRechnung: 10-50 KB (nur XML)
Kein Problem für Speicherung oder E-Mail.
Rechtlich & Compliance
F7: Was sind die Strafen für Nicht-Einhaltung?
A:- Zu spät eingereicht: 0,5% der Summe (mind. 50 €, max. 30.000 €)
- Formfehler: Bis 1.000 € pro Rechnung
- Vorsätzlich: Bis 5.000 €
Die Finanzbehörde kann zudem Betriebsprüfungen durchführen.
F8: Muss ich meine bestehenden Rechnungen umwandeln?
A: Nein. Alte Rechnungen im alten Format sind und bleiben gültig. Ab 2027 müssen nur neue Rechnungen im E-Format sein.F9: Wie lange muss ich E-Rechnungen speichern?
A: Seit 2025 mindestens 8 Jahre (vorher 10), verkürzt durch das Bürokratieentlastungsgesetz IV. Die strukturierte XML muss dabei unverändert aufbewahrt werden.Praktisch & Alltag
F10: Kann ich E-Rechnungen automatisch verarbeiten?
A: Ja! Das ist ein großer Vorteil.- Daten werden automatisch gelesen
- Verarbeitung ohne manuelles Abtippen
- Integration in Buchhaltungs-Software möglich
Genau deshalb ist die E-Rechnung so wertvoll!
F11: Was mache ich mit empfangenen E-Rechnungen?
A:- Speichern Sie die Original-XML + PDF
- Verarbeiten Sie in Ihrer Buchhaltung
- Archivieren Sie vollständig 10 Jahre
- GoBD-konform speichern (mit Metadaten)
F12: Können meine Kunden E-Rechnungen ablehnen?
A: Ab 2027 Nein. Der Empfänger muss die E-Rechnung annehmen, wenn Sie es so ausstellen. Aber:- Sie sollten einen Empfänger-Adresse (strukturiert) haben
- Der Kunde braucht eine Empfänger-Kennung (z.B. Leitweg-ID für Behörden)
F13: Was ist eine Leitweg-ID?
A: Eine eindeutige Kennung für Behörden-Empfänger (z.B. XYZ-123456). Nur nötig, wenn Sie Rechnungen an Behörden stellen.F14: Kann ich Rechnungen in mehreren Formaten ausstellen?
A: Ja. Jede Rechnung kann individuell im passenden Format erstellt werden:- ZUGFeRD für B2B
- XRechnung für Behörden
F15: Was ist die beste E-Rechnung-Software für mein Unternehmen?
A: Kommt auf Sie an:- Kleine Unternehmen: Online-Tools (wie dieses) oder Excel mit Plugin
- Mittlere: Rechnungs-Software (Sevdesk, Lexware, etc.)
- Große: ERP-Systeme oder spezialisierte E-Invoice-Lösungen
Kontakt
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