E-Rechnung per E-Mail versenden: Was Sie wissen müssen
E-Mail bleibt einer der häufigsten Übertragungswege für Rechnungen. Aber welche Regeln gelten, wenn es sich um eine strukturierte E-Rechnung handelt?
Ist E-Mail ein zulässiger Übertragungsweg?
Ja: E-Mail ist ein zulässiger und weit verbreiteter Kanal für E-Rechnungen. Entscheidend ist aber das Format der Rechnung, nicht der Übertragungsweg.
Welches Format muss die Rechnung haben?
Eine E-Rechnung per E-Mail muss in einem der zulässigen maschinenlesbaren Formate vorliegen:
| Format | Beschreibung | Datei |
|---|---|---|
| **ZUGFeRD 2.1** | PDF mit eingebettetem XML | |
| **XRechnung** | Reines XML | .xml |
| **Factur-X** | Europäisches Pendant zu ZUGFeRD |
Eine normale PDF-Rechnung ohne eingebettetes XML reicht nach 2027 nicht mehr aus!
Was muss im E-Mail-Betreff / -Text stehen?
Rechtlich gibt es keine Vorschriften für den E-Mail-Text. Praktisch empfehlen sich:
- Rechnungsnummer im Betreff (z. B. "Rechnung Nr. 2024-042")
- Betrag und Fälligkeitsdatum im E-Mail-Text
- Hinweis auf den E-Rechnungsstandard (optional)
Muss der Empfänger die E-Mail bestätigen?
Nein, es gibt keine gesetzliche Empfangsbestätigung. Sie sollten aber:
- Zustellungsbestätigung anfordern (E-Mail-Einstellung)
- Den Sendezeitpunkt für Ihre Unterlagen dokumentieren
Was ist mit verschlüsselten E-Mails?
Viele Unternehmen verlangen mittlerweile S/MIME oder PGP-Verschlüsselung. Klären Sie das vorab mit Ihrem Kunden, es gibt keine allgemeine Pflicht, aber oft interne Richtlinien.
Häufige Fehler beim E-Mail-Versand
❌ Nur PDF ohne XML senden (kein gültiges E-Rechnungsformat)
❌ XML-Datei umbenennen (Verarbeitungsprogramme erwarten bestimmte Dateinamen)
✅ ZUGFeRD-PDF als Anhang senden, enthält XML automatisch
E-Mail-Versand ist einfach und zulässig, solange das Dateiformat stimmt. ZUGFeRD-PDFs sind hier die komfortabelste Lösung, da sie für Menschen und Maschinen gleichermaßen lesbar sind.
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