E-Rechnung bei 0 % Steuer: Steuerbefreiungen richtig abbilden
Nicht jede Rechnung enthält Umsatzsteuer. Aber auch steuerfreie Leistungen müssen in E-Rechnungen technisch korrekt dokumentiert werden.
Warum gibt es 0 %-Rechnungen?
Häufige Gründe für steuerfreie Rechnungen:
- Innergemeinschaftliche Lieferung (§ 4 Nr. 1b UStG)
- Exportlieferungen ins Drittland (§ 4 Nr. 1a UStG)
- Reverse Charge (§ 13b UStG)
- Bestimmte steuerbefreite Umsätze (Ärzte, Bildung, Versicherung etc.)
- Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)
Wie wird 0 % Steuer in ZUGFeRD / XRechnung abgebildet?
Das XML-Feld für die Steuerrate wird auf 0 gesetzt, aber zusätzlich muss ein Befreiungsgrund angegeben werden:
``xml
``
Kategorie-Codes nach EN 16931:
- Z: Zero rated (z. B. innergemeinschaftlich)
- E: Exempt (steuerbefreit, z. B. Ärzte)
- AE: Reverse Charge
- O: Outside of tax scope
- G: Export (Drittland)
Textpflicht auf der Rechnung
Bei steuerfreien Leistungen muss ein Hinweis auf dem Dokument (also im PDF-Teil bei ZUGFeRD) erscheinen:
- Reverse Charge: *"Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG)"*
- Innergemeinschaftlich: *"Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung (§ 4 Nr. 1b UStG)"*
- Kleinunternehmer: *"Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet"*
Häufiger Fehler: Steuerausweis trotz Befreiung
Wenn Sie als Kleinunternehmer versehentlich 19 % Steuer ausweisen, schulden Sie diese dem Finanzamt, auch ohne Berechtigung! Prüfen Sie daher vor dem Versand immer Ihren Steuer-Kategorie-Code.
0 %-Rechnungen sind in E-Rechnungsformaten vollständig abbildbar, es kommt auf den richtigen Kategorie-Code und den Pflichthinweis im Textfeld an.
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