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FAQ

E-Rechnung bei 0 % Steuer: Steuerbefreiungen richtig abbilden

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Redaktion strukturius
12. Juni 20265 min Lesezeit
#Steuerbefreiung#0 %#Reverse Charge#E-Rechnung

Nicht jede Rechnung enthält Umsatzsteuer. Aber auch steuerfreie Leistungen müssen in E-Rechnungen technisch korrekt dokumentiert werden.

Warum gibt es 0 %-Rechnungen?

Häufige Gründe für steuerfreie Rechnungen:

  1. Innergemeinschaftliche Lieferung (§ 4 Nr. 1b UStG)
  2. Exportlieferungen ins Drittland (§ 4 Nr. 1a UStG)
  3. Reverse Charge (§ 13b UStG)
  4. Bestimmte steuerbefreite Umsätze (Ärzte, Bildung, Versicherung etc.)
  5. Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)

Wie wird 0 % Steuer in ZUGFeRD / XRechnung abgebildet?

Das XML-Feld für die Steuerrate wird auf 0 gesetzt, aber zusätzlich muss ein Befreiungsgrund angegeben werden:

``xml Z 0 Innergemeinschaftliche Lieferung ``

Kategorie-Codes nach EN 16931:

  • Z: Zero rated (z. B. innergemeinschaftlich)
  • E: Exempt (steuerbefreit, z. B. Ärzte)
  • AE: Reverse Charge
  • O: Outside of tax scope
  • G: Export (Drittland)

Textpflicht auf der Rechnung

Bei steuerfreien Leistungen muss ein Hinweis auf dem Dokument (also im PDF-Teil bei ZUGFeRD) erscheinen:

  • Reverse Charge: *"Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG)"*
  • Innergemeinschaftlich: *"Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung (§ 4 Nr. 1b UStG)"*
  • Kleinunternehmer: *"Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet"*

Häufiger Fehler: Steuerausweis trotz Befreiung

Wenn Sie als Kleinunternehmer versehentlich 19 % Steuer ausweisen, schulden Sie diese dem Finanzamt, auch ohne Berechtigung! Prüfen Sie daher vor dem Versand immer Ihren Steuer-Kategorie-Code.

✅ Fazit

0 %-Rechnungen sind in E-Rechnungsformaten vollständig abbildbar, es kommt auf den richtigen Kategorie-Code und den Pflichthinweis im Textfeld an.

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