Dauerrechnungen (Miete, Abo, Wartung) als E-Rechnung
Vermieten Sie gewerblich, haben Sie Wartungsverträge oder Abos? Dann kennen Sie die Dauerrechnung. Bei der Umstellung auf E-Rechnung gibt es ein paar Besonderheiten.
Was ist eine Dauerrechnung?
Eine Dauerrechnung deckt eine wiederkehrende Leistung ab, etwa die monatliche Gewerbemiete oder einen Wartungsvertrag. Statt jeden Monat neu zu schreiben, gibt es oft ein Dokument für den gesamten Zeitraum.
- Typisch bei Miete, Pacht, Leasing, Abos, Wartung
- Der Zeitraum und der wiederkehrende Betrag stehen fest
Dauerrechnung und E-Rechnungspflicht
Auch Dauerleistungen fallen grundsätzlich unter die E-Rechnungspflicht im B2B. Wichtig:
- Für Leistungen ab dem Pflichtzeitpunkt brauchen Sie eine strukturierte E-Rechnung
- Eine einmalige E-Rechnung kann einen längeren Zeitraum abdecken
- Bei Änderungen (z. B. Mieterhöhung) ist eine neue Dauerrechnung nötig
Die wichtigsten Pflichtangaben
- Leistungszeitraum klar benennen (z. B. "monatlich ab Januar 2027")
- Netto, Steuersatz, Steuerbetrag sauber ausweisen
- Bei Miete: ggf. Aufteilung in steuerpflichtige und steuerfreie Anteile
- Bei Preisänderung eine neue Dauerrechnung erstellen
- Den Geltungszeitraum der alten Rechnung sauber beenden
- Keine widersprüchlichen Beträge im Umlauf lassen
FAQ: Dauerrechnung
Muss ich jeden Monat eine neue E-Rechnung schicken?
Nicht zwingend, eine Dauerrechnung kann den ganzen Zeitraum abdecken.
Was passiert bei einer Mieterhöhung?
Dann stellen Sie eine neue Dauerrechnung mit dem aktualisierten Betrag aus.
Gilt das auch für die Gewerbemiete?
Ja, soweit die Vermietung umsatzsteuerpflichtig ist und im B2B erfolgt.
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