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Best Practices

Abschlags- und Schlussrechnung als E-Rechnung korrekt erstellen

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Redaktion strukturius
8. Juni 20267 min Lesezeit
#Abschlagsrechnung#Schlussrechnung#Umsatzsteuer#Handwerk

Gerade im Handwerk und bei größeren Projekten wird in Etappen abgerechnet. Bei der E-Rechnung lauert dabei eine echte Steuerfalle. So machen Sie es richtig.

Abschlag, Teilzahlung, Schlussrechnung, die Begriffe

  • Abschlagsrechnung: Sie rechnen einen Teil der Leistung vorab ab
  • Teilzahlung: Eine bereits geleistete Zahlung auf den Gesamtbetrag
  • Schlussrechnung: Die finale Abrechnung, die alle Abschläge berücksichtigt

So bauen Sie die Schlussrechnung auf

In der Schlussrechnung müssen Sie die bereits berechneten Abschläge klar abziehen:

  1. Gesamtleistung mit Netto, Steuersatz und Steuerbetrag ausweisen
  2. Die einzelnen Abschlagsrechnungen mit ihren Beträgen und der enthaltenen Umsatzsteuer auflisten
  3. Den verbleibenden Restbetrag als Zahlbetrag ausweisen

Die große Steuerfalle

⚠️ Achtung

Wenn Sie in der Schlussrechnung die volle Umsatzsteuer ausweisen und in den Abschlägen bereits Umsatzsteuer berechnet haben, schulden Sie die Steuer doppelt (§ 14c UStG).

  • Weisen Sie die bereits abgerechnete Umsatzsteuer in der Schlussrechnung gesondert ab
  • Prüfen Sie, dass der Restbetrag und die Rest-Umsatzsteuer stimmen
  • Im Zweifel den Steuerberater kurz drüberschauen lassen

Was die E-Rechnung schwieriger macht

Eine E-Rechnung wird maschinell geprüft. Das heißt:

  • Die Summen müssen exakt aufgehen: sonst Validierungsfehler
  • Abschlagsbezüge müssen nachvollziehbar dargestellt sein
  • Runden Sie konsistent auf zwei Nachkommastellen

FAQ: Abschlags- und Schlussrechnung

Muss jede Abschlagsrechnung eine E-Rechnung sein?

Sobald die Versandpflicht greift, ja, jede einzelne Abrechnung im B2B.

Wie vermeide ich die doppelte Umsatzsteuer?

Indem Sie in der Schlussrechnung die in den Abschlägen bereits ausgewiesene Steuer klar abziehen.

Was, wenn sich die Summen um einen Cent unterscheiden?

Schon kleine Rundungsdifferenzen können die Validierung auslösen, rechnen Sie sauber nach.

✅ Fazit

Mehrstufige Abrechnungen sind in der E-Rechnung gut machbar, die Kunst liegt darin, die bereits berechnete Umsatzsteuer korrekt abzuziehen. Wer das beachtet, vermeidet die teure Doppelbesteuerung und kommt sauber durch die Validierung.

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