← Zurück zum Blog•11. Juni 2026•6 min Lesezeit
⏰ Fristen & Compliance
E-Rechnungspflicht: Diese Fristen gelten 2027 und 2028
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Redaktion strukturius#Fristen#2027#2028#Compliance#Strafen
Die Zeitstrahl im Überblick
2025-2026 (Übergangsphase)
- Unternehmen mit Jahresumsatz > 800.000 € müssen E-Rechnungen an andere Unternehmen ausstellen
- Kleinere Unternehmen können freiwillig E-Rechnungen nutzen
1. Januar 2027
Großer Umbruch: Alle Unternehmen mit Jahresumsatz > 800.000 € müssen E-Rechnungen nutzen- Betrifft: Mittlere und große Unternehmen
- Format: ZUGFeRD oder XRechnung
- Pflicht bei inländischen B2B-Transaktionen
1. Januar 2028
Vollständige Einführung: Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen ausstellen können- Ausnahme: Kleinunternehmer (§ 19 UStG)
- Auch kleine Einzelunternehmen betroffen
- Strafen für Nicht-Compliance bis zu 1.000 € pro Rechnung
Wer ist NICHT betroffen?
- Kleinunternehmer nach § 19 Umsatzsteuergesetz
- Privatpersonen (Endkunden)
- Rechnungsempfänger (nur Rechnungssteller müssen umstellen)
Was sind die Strafen?
- Zu spät eingereicht: 0,5% der Rechnungssumme (mind. 50 €, max. 30.000 €)
- Formfehler: Bis 1.000 € pro Rechnung
- Vorsätzliche Nicht-Einhaltung: Bis 5.000 €
Wie bereite ich mich vor?
Bis Juni 2026 (JETZT)
- Prüfen Sie Ihren Jahresumsatz
- Informieren Sie sich über Formate (ZUGFeRD, XRechnung)
- Testen Sie Online-Tools oder Softwarelösungen
Bis Ende 2026
- Migrations-Plan erstellen
- Intern schulen
- Customers vorab informieren
2027-2028
- Vollständige Umstellung
- Kontinuierliche Optimierung
FAQ zu den Fristen
Gilt das für alle Branchen gleich?
Ja, die Frist gilt unabhängig von Branche oder Größe (außer Kleinunternehmer).
Was passiert, wenn ich zu spät umstelle?
Strafen bis zu 1.000 € pro fehlender E-Rechnung möglich.
Kann ich noch mit PDF-Rechnungen arbeiten?
Nein, ab 2027 nur noch E-Rechnungen im erlaubten Format.
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