Häufige Fragen zur E-Rechnung
Die wichtigsten Antworten rund um XRechnung, ZUGFeRD und die E-Rechnungspflicht, kurz und verständlich erklärt.
Ist eine PDF-Rechnung schon eine E-Rechnung?
Nein. Eine reine PDF gilt rechtlich nur als "sonstige Rechnung", nicht als E-Rechnung. Eine echte E-Rechnung braucht ein strukturiertes, maschinenlesbares Format wie ZUGFeRD oder XRechnung. Strukturius macht genau diese Umwandlung - aus Ihrer bestehenden Datei wird eine konforme E-Rechnung.
Ab wann ist die E-Rechnungspflicht in Deutschland?
Seit dem 01.01.2025 müssen alle B2B-Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Die Versandpflicht kommt gestaffelt: ab 01.01.2027 für Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Jahresumsatz, ab 01.01.2028 für alle anderen B2B-Unternehmen.
Müssen Kleinunternehmer E-Rechnungen ausstellen?
Nein. Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind vom Versand strukturierter E-Rechnungen dauerhaft befreit. Empfangen können müssen aber auch sie. Strukturius hilft beim freiwilligen Erstellen und beim Prüfen empfangener E-Rechnungen.
Was ist der Unterschied zwischen XRechnung und ZUGFeRD?
Beide sind EN-16931-konform. ZUGFeRD ist ein Hybridformat: eine PDF mit eingebettetem XML, das Mensch und Maschine lesen können - ideal für normale B2B-Rechnungen. XRechnung ist ein reines XML-Format, Pflicht für Rechnungen an Behörden. Strukturius erstellt beide Formate.
Sind meine Rechnungsdaten bei Strukturius sicher?
Ja. Die gesamte Verarbeitung läuft lokal in Ihrem Browser. Ihre Rechnungsdaten verlassen Ihr Gerät nie - kein Server-Upload, kein Tracking, keine Datenspeicherung. DSGVO-konform by design.
Mehr Antworten im Blog & Wissen - mit 107 Artikeln rund um die E-Rechnung.