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Kostenlose E-Rechnung, reicht das für den Steuerberater?

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Redaktion strukturius
12. September 20266 min Lesezeit
#Steuerberater#DATEV#kostenlos#Kompatibilität

Was Steuerberater wirklich brauchen

Die meisten Steuerberater arbeiten mit DATEV. Das bedeutet nicht automatisch, dass Sie eine teure DATEV-kompatible Software brauchen. Es gibt verschiedene Übergabewege:

DATEV Unternehmen Online (DUO): Sie laden Belege als PDF hoch. Der Steuerberater bucht von dort. Hierfür reicht ein normales PDF, keine spezielle E-Rechnung nötig.

DATEV-Import (CSV/XML): Für diesen Weg müssen Daten in einem spezifischen Format exportiert werden. Das bietet ein kostenloses Browser-Tool nicht.

E-Mail-Übergabe: Viele Kanzleien akzeptieren weiterhin Belege per E-Mail als PDF. Die ZUGFeRD-Datei enthält ein lesbares PDF, perfekt hierfür.

Was die ZUGFeRD-Datei mitbringt

Die von diesem Tool erzeugte Datei (PDF/A-3b mit eingebetteter factur-x.xml) ist:

  • ✅ Als PDF direkt lesbar für Menschen
  • ✅ Als XML automatisch von DATEV oder anderen Buchhaltungsprogrammen verarbeitbar
  • ✅ EN-16931-konform und rechtlich gültig
  • ✅ GoBD-konform (unveränderbar, revisionssicher archivierbar)

Das Gespräch mit dem Steuerberater

Fragen Sie Ihren Steuerberater konkret: „Ich stelle E-Rechnungen als ZUGFeRD 2.4 PDF/A-3b aus. Können Sie damit arbeiten?" Die Antwort ist fast immer ja, ZUGFeRD ist der meistunterstützte Standard.

Wenn Ihr Steuerberater einen direkten Softwarezugang möchte oder automatischen DATEV-Import braucht, reicht das Browser-Tool nicht. Dann brauchen Sie ein Tool mit DATEV-Schnittstelle.

Typische Übergabe-Szenarien

Szenario A: Sie senden ZUGFeRD-PDFs per E-Mail an die Kanzlei → Kanzlei bucht manuell. Kostenlos reicht.

Szenario B: Sie laden Rechnungen in DATEV Unternehmen Online hoch → Kanzlei bucht automatisch. Kostenlos reicht (ZUGFeRD-PDF hochladen).

Szenario C: Kanzlei will direkten Softwarezugang oder automatischen Import. Kostenpflichtiges Tool empfehlenswert.

✅ Fazit

Für die meisten Selbstständigen reicht eine kostenlose Lösung für die Steuerberater-Übergabe. Der Schlüssel ist: ZUGFeRD 2.4 ist der richtige Standard, und das erzeugt das Tool.

Häufige Fragen

Mein Steuerberater sagt, er kann nur DATEV. Was nun?

Fragen Sie, ob er ZUGFeRD-PDFs per E-Mail annimmt. Fast alle DATEV-Kanzleien können das.

Kann ich die erkannten Daten auch als CSV exportieren?

Ja. Im Dashboard gibt es einen CSV-Export des Profils. Für einzelne Rechnungsdaten ist aktuell kein CSV-Export vorhanden.

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