Kostenlose E-Rechnung, reicht das für den Steuerberater?
Was Steuerberater wirklich brauchen
Die meisten Steuerberater arbeiten mit DATEV. Das bedeutet nicht automatisch, dass Sie eine teure DATEV-kompatible Software brauchen. Es gibt verschiedene Übergabewege:
DATEV Unternehmen Online (DUO): Sie laden Belege als PDF hoch. Der Steuerberater bucht von dort. Hierfür reicht ein normales PDF, keine spezielle E-Rechnung nötig.
DATEV-Import (CSV/XML): Für diesen Weg müssen Daten in einem spezifischen Format exportiert werden. Das bietet ein kostenloses Browser-Tool nicht.
E-Mail-Übergabe: Viele Kanzleien akzeptieren weiterhin Belege per E-Mail als PDF. Die ZUGFeRD-Datei enthält ein lesbares PDF, perfekt hierfür.
Was die ZUGFeRD-Datei mitbringt
Die von diesem Tool erzeugte Datei (PDF/A-3b mit eingebetteter factur-x.xml) ist:
- ✅ Als PDF direkt lesbar für Menschen
- ✅ Als XML automatisch von DATEV oder anderen Buchhaltungsprogrammen verarbeitbar
- ✅ EN-16931-konform und rechtlich gültig
- ✅ GoBD-konform (unveränderbar, revisionssicher archivierbar)
Das Gespräch mit dem Steuerberater
Fragen Sie Ihren Steuerberater konkret: „Ich stelle E-Rechnungen als ZUGFeRD 2.4 PDF/A-3b aus. Können Sie damit arbeiten?" Die Antwort ist fast immer ja, ZUGFeRD ist der meistunterstützte Standard.
Wenn Ihr Steuerberater einen direkten Softwarezugang möchte oder automatischen DATEV-Import braucht, reicht das Browser-Tool nicht. Dann brauchen Sie ein Tool mit DATEV-Schnittstelle.
Typische Übergabe-Szenarien
Szenario A: Sie senden ZUGFeRD-PDFs per E-Mail an die Kanzlei → Kanzlei bucht manuell. Kostenlos reicht.
Szenario B: Sie laden Rechnungen in DATEV Unternehmen Online hoch → Kanzlei bucht automatisch. Kostenlos reicht (ZUGFeRD-PDF hochladen).
Szenario C: Kanzlei will direkten Softwarezugang oder automatischen Import. Kostenpflichtiges Tool empfehlenswert.
Für die meisten Selbstständigen reicht eine kostenlose Lösung für die Steuerberater-Übergabe. Der Schlüssel ist: ZUGFeRD 2.4 ist der richtige Standard, und das erzeugt das Tool.
Häufige Fragen
Mein Steuerberater sagt, er kann nur DATEV. Was nun?
Fragen Sie, ob er ZUGFeRD-PDFs per E-Mail annimmt. Fast alle DATEV-Kanzleien können das.
Kann ich die erkannten Daten auch als CSV exportieren?
Ja. Im Dashboard gibt es einen CSV-Export des Profils. Für einzelne Rechnungsdaten ist aktuell kein CSV-Export vorhanden.
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