Wechsel von Kleinunternehmer zur Regelbesteuerung: Wann und wie?
Irgendwann wächst das Geschäft, und die Kleinunternehmerregelung passt nicht mehr. Wann ist der richtige Zeitpunkt, und wie vollzieht man den Wechsel?
Wann lohnt sich der Wechsel?
Der Wechsel lohnt sich, wenn...
- Ihr Umsatz dauerhaft die Kleinunternehmergrenze übersteigt
- Sie viele B2B-Kunden haben (die Vorsteuer abziehen möchten)
- Sie hohe Betriebsausgaben mit Umsatzsteuer haben (Maschinen, Software, Büro)
- Sie EU-Auslandsgeschäfte ausbauen möchten
Beispielrechnung: Wann zahlt sich Regelbesteuerung aus?
Angenommen: Sie zahlen 3.000 € Vorsteuer an Lieferanten und haben 20.000 € Umsatz.
| Kleinunternehmer | Regelbesteuerung | |
|---|---|---|
| Umsatz (netto) | 20.000 € | 20.000 € |
| + 19 % USt an Kunden | , | + 3.800 € |
| , Vorsteuer | , | , 3.000 € |
| USt-Zahllast | 0 € | 800 € |
| Vorsteuer-Rückerstattung | 0 € | 3.000 € |
| **Nettoeffekt** | **-3.000 €** | **-800 €** |
Hier spart die Regelbesteuerung 2.200 € im Jahr!
Wie vollzieht man den Wechsel?
Freiwilliger Wechsel
- Formloser Brief ans Finanzamt
- Möglich zum Beginn eines neuen Kalenderjahres (oder bei Neugründung sofort)
- Bindungsfrist: 5 Jahre: Sie können nicht einfach zurückwechseln!
Pflichtiger Wechsel (Grenzüberschreitung)
- Wenn Ihre Umsätze die Grenzen überschreiten, wechseln Sie automatisch
- Bei 100.000 € im laufenden Jahr: sofortiger Wechsel, rückwirkend
- Sie müssen das Finanzamt aktiv informieren
Was ändert sich nach dem Wechsel?
- Sofort: Umsatzsteuerausweis auf allen neuen Rechnungen
- Monatlich/Quartalsweise: USt-Voranmeldungen beim Finanzamt
- Jährlich: USt-Jahreserklärung
- Auf Rechnungen: Neuer Pflichttext mit Steuersatz und Steuerbetrag
- Stammdaten aktualisieren: Alle Rechnungsvorlagen umstellen
Was ist mit bestehenden Kunden?
Sie müssen keine alten Rechnungen ändern. Ab dem Wechselzeitpunkt stellen Sie neue Rechnungen mit Umsatzsteuer. Teilen Sie Ihren Stammkunden rechtzeitig mit, dass sich Ihre Preise um die Mehrwertsteuer erhöhen (oder Sie den Preis gleich lassen und die Steuer "innen" lassen).
Rückkehr zur Kleinunternehmerregelung
Nach einem freiwilligen Wechsel können Sie frühestens nach 5 Kalenderjahren zurückwechseln, und nur, wenn die Umsatzgrenzen wieder unterschritten werden.
Der Wechsel zur Regelbesteuerung ist ein wichtiger Schritt. Planen Sie ihn bewusst, informieren Sie das Finanzamt und Ihre Kunden, und aktualisieren Sie alle Rechnungsvorlagen zum Stichtag.
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