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Rechnungspflichtangaben für Kleinunternehmer: Was muss drauf?

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Redaktion strukturius
12. Juni 20265 min Lesezeit
#Kleinunternehmer#Pflichtangaben#Rechnungsmuster#§ 19 UStG

Kleinunternehmer-Rechnungen unterscheiden sich von normalen Rechnungen in einem wesentlichen Punkt: keine Umsatzsteuer. Aber es gibt trotzdem Pflichtangaben.

Was muss auf einer Kleinunternehmer-Rechnung stehen?

Pflicht (immer)

  • Vollständiger Name und Anschrift des Rechnungsstellers
  • Vollständiger Name und Anschrift des Rechnungsempfängers
  • Eindeutige, fortlaufende Rechnungsnummer
  • Ausstellungsdatum der Rechnung
  • Datum der Leistung oder Lieferung (Leistungsdatum)
  • Beschreibung der Leistung (Art, Menge/Umfang)
  • Entgelt (Nettobetrag, ohne Steuer)
  • Pflichthinweis auf § 19 UStG

Was fehlt (bewusst!)

❌ Kein Steuersatz (19 %, 7 % etc.)

❌ Kein Steuerbetrag

❌ Keine USt-ID (außer bei EU-Auslandsleistungen)

Der Pflichthinweis, so muss er lauten

Der Hinweis auf die Steuerbefreiung ist gesetzlich vorgeschrieben:

> "Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."

Alternativ akzeptiert sind auch:

  • "Kein Steuerausweis gemäß § 19 UStG"
  • "Umsatzsteuerbefreit nach § 19 UStG"

Vereinfachungsregel für Kleinbetragsrechnungen

Für Rechnungen bis 250 € brutto gelten vereinfachte Anforderungen (§ 33 UStDV):

  • Name des Rechnungsstellers + Adresse genügen
  • Kein Name des Empfängers nötig
  • Keine Rechnungsnummer erforderlich

Diese Vereinfachung gilt auch für Kleinunternehmer.

Steuernummer: notwendig?

Ja, die Steuernummer oder USt-ID muss auf der Rechnung erscheinen. Für Kleinunternehmer ohne USt-ID: die normale Steuernummer des zuständigen Finanzamts.

Muster: Kleinunternehmer-Rechnung

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Max Mustermann

Musterstraße 1, 12345 Musterstadt

Steuernummer: 123/456/78901

Rechnung Nr.: 2024-001

Datum: 15.06.2024

Leistungsdatum: 10.06.2024

An:

Kunde GmbH

Kundenstraße 5, 54321 Kundenstadt

Position 1: Webdesign-Beratung (4 Stunden) ..... 320,00 €

Gesamtbetrag: 320,00 €

Zahlbar bis: 30.06.2024

IBAN: DE12 3456 7890 1234 5678 90

Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

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✅ Fazit

Kleinunternehmer-Rechnungen sind einfacher als Regelbesteuerungs-Rechnungen, solange der Pflichthinweis nicht fehlt. Dieser schützt Sie vor dem versehentlichen Schulden nicht eingenommener Steuer.

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