Rechnungspflichtangaben für Kleinunternehmer: Was muss drauf?
Kleinunternehmer-Rechnungen unterscheiden sich von normalen Rechnungen in einem wesentlichen Punkt: keine Umsatzsteuer. Aber es gibt trotzdem Pflichtangaben.
Was muss auf einer Kleinunternehmer-Rechnung stehen?
Pflicht (immer)
- Vollständiger Name und Anschrift des Rechnungsstellers
- Vollständiger Name und Anschrift des Rechnungsempfängers
- Eindeutige, fortlaufende Rechnungsnummer
- Ausstellungsdatum der Rechnung
- Datum der Leistung oder Lieferung (Leistungsdatum)
- Beschreibung der Leistung (Art, Menge/Umfang)
- Entgelt (Nettobetrag, ohne Steuer)
- Pflichthinweis auf § 19 UStG
Was fehlt (bewusst!)
❌ Kein Steuersatz (19 %, 7 % etc.)
❌ Kein Steuerbetrag
❌ Keine USt-ID (außer bei EU-Auslandsleistungen)
Der Pflichthinweis, so muss er lauten
Der Hinweis auf die Steuerbefreiung ist gesetzlich vorgeschrieben:
> "Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."
Alternativ akzeptiert sind auch:
- "Kein Steuerausweis gemäß § 19 UStG"
- "Umsatzsteuerbefreit nach § 19 UStG"
Vereinfachungsregel für Kleinbetragsrechnungen
Für Rechnungen bis 250 € brutto gelten vereinfachte Anforderungen (§ 33 UStDV):
- Name des Rechnungsstellers + Adresse genügen
- Kein Name des Empfängers nötig
- Keine Rechnungsnummer erforderlich
Diese Vereinfachung gilt auch für Kleinunternehmer.
Steuernummer: notwendig?
Ja, die Steuernummer oder USt-ID muss auf der Rechnung erscheinen. Für Kleinunternehmer ohne USt-ID: die normale Steuernummer des zuständigen Finanzamts.
Muster: Kleinunternehmer-Rechnung
`` Max Mustermann Musterstraße 1, 12345 Musterstadt Steuernummer: 123/456/78901 Rechnung Nr.: 2024-001 Datum: 15.06.2024 Leistungsdatum: 10.06.2024 An: Kunde GmbH Kundenstraße 5, 54321 Kundenstadt Position 1: Webdesign-Beratung (4 Stunden) ..... 320,00 € Gesamtbetrag: 320,00 € Zahlbar bis: 30.06.2024 IBAN: DE12 3456 7890 1234 5678 90 Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
``
Kleinunternehmer-Rechnungen sind einfacher als Regelbesteuerungs-Rechnungen, solange der Pflichthinweis nicht fehlt. Dieser schützt Sie vor dem versehentlichen Schulden nicht eingenommener Steuer.
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