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E-Rechnung für Vermieter und Nebeneinkünfte: Was gilt?

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Redaktion strukturius
30. Mai 20266 min Lesezeit
#Vermieter#Nebeneinkünfte#Photovoltaik#Kleinunternehmer

Viele haben neben dem Hauptberuf noch zusätzliche Einnahmen, aus Vermietung, einer Photovoltaikanlage oder einer kleinen Nebentätigkeit. Auch hier stellt sich die E-Rechnungs-Frage.

Wann Vermietung betroffen ist

Entscheidend ist, ob die Vermietung umsatzsteuerpflichtig und unternehmerisch erfolgt:

  • Wohnraumvermietung an Privatpersonen ist in der Regel umsatzsteuerfrei: hier meist keine E-Rechnungspflicht im B2B-Sinn
  • Gewerbliche Vermietung an Unternehmen mit Option zur Umsatzsteuer kann betroffen sein
  • Bei einer Dauerrechnung für die Gewerbemiete greifen die normalen Regeln

Photovoltaik und kleine Nebentätigkeiten

  • Wer Strom ins Netz einspeist und unternehmerisch tätig ist, kann betroffen sein, oft aber als Kleinunternehmer befreit vom Versand
  • Eine nebenberufliche Selbstständigkeit zählt wie jede Selbstständigkeit: Es kommt auf Umsatz und Kundschaft an

Die Kleinunternehmer-Brücke

Gute Nachricht für viele mit Nebeneinkünften:

  • Wer unter den Kleinunternehmer-Grenzen bleibt (25.000 € Vorjahr / 100.000 € laufendes Jahr), ist vom Versand befreit
  • Empfangen müssen aber auch Sie können
  • Wohnraummieten bleiben in der Regel außen vor
🚫 Der Fallstrick bei mehreren Einkunftsarten
Warnung: Wer mehrere Tätigkeiten hat, übersieht leicht die Summe.
  • Die Umsatzgrenzen gelten pro Person über alle unternehmerischen Tätigkeiten zusammen
  • Prüfen Sie Ihren Gesamtumsatz, nicht jede Tätigkeit einzeln
  • Im Zweifel kurz mit dem Steuerberater sprechen

FAQ: Vermieter und Nebeneinkünfte

Muss ich für die Wohnungsvermietung E-Rechnungen stellen?

Bei steuerfreier Wohnraumvermietung in der Regel nicht.

Gilt die E-Rechnung für meine kleine PV-Anlage?

Oft sind Sie als Kleinunternehmer vom Versand befreit, Empfang vorausgesetzt.

Werden meine Einkünfte zusammengerechnet?

Ja, die Umsatzgrenzen gelten für alle unternehmerischen Tätigkeiten zusammen.

✅ Fazit

Bei Vermietung und Nebeneinkünften entscheidet die Umsatzsteuerpflicht und Ihr Gesamtumsatz. Wohnraummiete bleibt meist außen vor, und viele Nebenerwerbstätige sind als Kleinunternehmer vom Versand befreit. Behalten Sie die Summe Ihrer Tätigkeiten im Blick, dann gibt es keine Überraschungen.

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