7 Fallstricke der Kleinunternehmerregelung, und wie Sie sie umgehen
Die Kleinunternehmerregelung klingt simpel. Aber es gibt einige versteckte Tücken, die selbst erfahrene Selbstständige treffen.
Die Lösung: Monatliches Umsatz-Monitoring. Bei absehbarer Grenzüberschreitung proaktiv das Finanzamt informieren und Rechnungen entsprechend anpassen.
Die Lösung: Prüfen Sie jede Rechnungsvorlage. Der Pflichthinweis lautet: "Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.", kein Steuersatz, kein Steuerbetrag.
Die Lösung: Wenn Sie digitale Dienste (Software, E-Books, Kurse) ins EU-Ausland verkaufen, sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater über den OSS (One-Stop-Shop).
Die Lösung: Verzichten Sie vollständig auf den Vorsteuerabzug. Wenn Sie viel Vorsteuer bezahlen, rechnen Sie durch, ob der Wechsel zur Regelbesteuerung nicht günstiger wäre.
Die Lösung: Addieren Sie alle unternehmerischen Einnahmen. Jede einzelne Tätigkeit muss unter der Gesamtgrenze bleiben.
Die Lösung: Treffen Sie die Entscheidung bewusst und langfristig. Nutzen Sie Tabellenkalkulationen, um beide Szenarien über 5 Jahre durchzurechnen.
Die Lösung: Auch als Kleinunternehmer sollten Sie bei EU-B2B-Rechnungen die USt-ID des Empfängers erfassen und die Rechnung mit dem korrekten Hinweis auf Steuerfreiheit ausstellen.
Die Kleinunternehmerregelung ist trotz dieser Fallstricke für viele die richtige Wahl. Kennen Sie die Risiken, beobachten Sie Ihren Umsatz, und prüfen Sie einmal jährlich mit einem Steuerberater, ob die Regelung noch passt.
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