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Best Practices

Betriebsprüfung und E-Rechnungen: So bereiten Sie sich vor

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Redaktion strukturius
12. Juni 20267 min Lesezeit
#Betriebsprüfung#Finanzamt#Compliance#Archivierung

Das Wort "Betriebsprüfung" löst bei vielen Selbstständigen Unbehagen aus. Mit guter Vorbereitung und ordentlichen E-Rechnungen ist sie aber kein Drama.

Was prüft das Finanzamt bei E-Rechnungen?

Bei einer Betriebsprüfung interessiert den Prüfer vor allem:

  1. Vollständigkeit: Sind alle Rechnungen vorhanden?
  2. Richtigkeit: Stimmen die Daten mit den Buchungen überein?
  3. Unveränderlichkeit: Wurden Dokumente nachträglich geändert?
  4. Aufbewahrung: 10-Jahresfrist eingehalten?
  5. Formale Korrektheit: Sind alle Pflichtangaben enthalten?

Die Datenzugriffsrechte des Finanzamts

Das Finanzamt hat das Recht auf:

  • Z1-Zugriff: Direkte Einsicht in Ihr Buchhaltungssystem am Prüfungsort
  • Z2-Zugriff: Maschinelle Auswertung Ihrer Daten durch den Prüfer
  • Z3-Zugriff: Datenträgerüberlassung (Sie übergeben eine Kopie der Daten)

Für E-Rechnungen bedeutet das: Sie müssen Ihre XML-Dateien in maschinenlesbarer Form vorlegen können.

Wie bereiten Sie sich vor?

1. Vollständigkeit sicherstellen

  • Alle Ausgangsrechnungen vorhanden? (Lücken in der Nummerfolge erklären!)
  • Alle Eingangsrechnungen archiviert?

2. Ordnerstruktur prüfungstauglich machen

``

📁 2024/

📁 Ausgang/

RE-2024-001.pdf (ZUGFeRD, enthält XML)

RE-2024-002.pdf

📁 Eingang/

Lieferant_Rechnung_2024-01.pdf

``

3. Buchungsbelege zuordnen

Jede Buchung in Ihrer Buchführung muss einem Beleg zugeordnet sein. Fehlende Belege = fehlende Buchungsgrundlage.

4. Validierungsnachweis (optional, aber hilfreich)

Wenn Sie nachweisen können, dass Ihre E-Rechnungen zum Zeitpunkt der Erstellung valide waren, stärkt das Ihre Position.

Häufige Prüfungsfeststellungen bei E-Rechnungen

  • Nicht abzugsfähige Vorsteuer: Eingangsrechnung war kein gültiges E-Rechnungsformat
  • Aufbewahrungsmängel: Rechnungen nur als Screenshot, nicht als Original
  • Fehlerhafte Pflichtangaben: Leistungsdatum fehlte, falsche Steuernummer

Was tun, wenn eine Rechnung fehlt?

Sprechen Sie offen mit dem Prüfer. Fehlende Belege können manchmal durch andere Nachweise ersetzt werden (Kontoauszüge, Auftragsbestätigungen). Aber: Nie nachträglich fälschen oder erstellen!

✅ Fazit

Prüfungssicher sind Sie, wenn Ihre E-Rechnungen vollständig, unveränderlich archiviert und formal korrekt sind. Das ist mit ZUGFeRD und einer strukturierten Ordnerablage gut erreichbar.

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